Holter Wald - Naherholungs- und Naturschutzgebiet

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Naturschutzgebiet/Naturdenkmal
Der Holter Wald ist ein großes, abwechslungsreiches Waldgebiet, in dem sich neben den Tieren und Pflanzen auch die Menschen wohlfühlen, die die Natur genießen wollen.

Der Holter Wald ist ein zusammenhängendes Waldgebiet von ca. 670 ha Größe. Er wird von typischen Sennebächen, dem Ölbach und dem Landerbach durchflossen.

Mit seinen unterschiedlichen Waldstandorten und den dazwischen liegenden Wiesen gehört er zu den bemerkenswertesten Wäldern der Senne.

Seine Altholzbestände sind ideale Lebensräume für Vogelarten, die für Ihre Jungaufzucht auf Höhlen angewiesen sind. Neben dem Schwarzspecht kommen zum Beispiel auch Grünspecht, Buntspecht und Kleinspecht sowie der Eisvogel im Holter Wald vor. Auch seltene Fledermaus- und Insektenarten finden hier einen Rückzugsraum.

Als ehemaliges Jagdgebiet mit dem zentralen Jagdschloss Holte gilt der Holter Wald als historisch alter Wald, der trotz einer forstwirtschaftlichen Nutzung naturnah geblieben ist und damit zu den seltenen Repräsentanten der Naturlandschaft gehört. In einer 1997 ausgewiesenen, gut 15 ha großen Naturwaldzelle kann sich der Wald inzwischen ohne menschlichen Einfluss weiterentwickeln.

Die Sennesande, die auch im Holter Wald den Untergrund bilden, bedingen den Bewuchs mit Kiefern, Eichen und Buchen, wobei sich an den Ufern der Sennebäche auch Erlen und Eschen einfinden. In den kleinflächigen Mooren herrscht die dafür typische Vegetation vor.

Der Holter Wald fungiert als Trittsteinbiotop in der ansonsten waldarmen Westfälischen Bucht. Er wurde  als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ausgewiesen. Hauptziele der FFH-Richtlinie sind für den Holter Wald eine naturnahe Waldbewirtschaftung, die Erhaltung von Höhlenbäumen als Nistplatz seltener Vogelarten sowie die naturnahe Erhaltung der Fließ- und Stillgewässerabschnitte von Ölbach und Landerbach. Ziel des Konzeptes ist es, Kernbereiche des FFH-Gebietes zu beruhigen und den Besuchern ein attraktives Wegeangebot zu erhalten. Hierzu wurde ein Besucherlenkungskonzept geschaffen, das den schonenden Umgang mit diesem wunderschönen Waldgebiet fördert und gleichzeitig Naturerlebnisse möglich macht. Dies betrifft insbesondere Wander-, Rad- und Reitwege sowie Parkplätze.

Der Wald ist hervorragend durch ausgezeichnete Rad- und Wanderwege erschlossen:
Der Schlossweg verbindet als Wanderweg Schloß Holte-Stukenbrock und Verl, der Holter Waldweg macht eine kleine Runde von ca. 1,5 Stunden im nördlichen Waldbereich.
Neben den lokalen Radrundwegen wie dem  alle Ortsteile und Sehenswürdigkeiten Schloß Holte-Stukenbrocks verbindenden SHS1, und dem SHS2 führen auch überregionale Radwege durch den Holter Wald, allen voran der Europaradweg R1.


Gut zu wissen

Allgemeine Informationen

  • Parkplätze vorhanden

  • Bushaltestelle vorhanden

Zahlungsmöglichkeiten

Eintritt frei

Anreise & Parken

Die Zuglinie Bielefeld - Paderborn bringt Sie direkt nach Schloß Holte-Stukenbrock. Haltestellen in der Nähe des Holter Waldes sidn Schloß Holte Hauptschule, Schloß Holte Schloßkrug und Schloß Holte Oestervenn. Von dort aus erreichen Sie evrschiedene Teile des Holter Waldes.
Über die OWL-Verkehr https://teutoowl.de/owlv/ finden Sie Ihre Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und natürlich auch, wie Sie sich vor Ort von A nach B bewegen können.
Mit dem PKW ist der Holter Wald am besten über die Autobahn A33 Abfahrt Schloß Holte-Stukenbrock erreichbar. Von dort fahren Sie links in die Oerlinghauser Straße und gelangen beim Folgen der Straße über die Schlossstraße in den Holter Wald. Es gibt verschiedene Wanderparkplätze. Die Radwege SHS 1 und 2 führen durch den Wald sowie die Wanderrouten Holter Waldweg, Schlossweg und Wanderteufelweg.

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Anfahrt
Holter Wald - Naherholungs- und Naturschutzgebiet
Verler Landstraße
33758 Schloß Holte-Stukenbrock - Schloß Holte
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