Von Gleichberechtigung wollten Männer lange nichts wissen. Dennoch hat es immer wieder Frauen gegeben, die die bürgerliche Gesellschaft maßgeblich mitgeprägt haben: so wie Wilburga Tiedi im Jahr 1009 - noch vor der Gründung Bielefelds - und im vergangenen Jahrhundert Frieda Nadig, eine der "Mütter des Grundgesetzes". Deren Engagement ist Artikel 3 des Grundgesetzes zu verdanken: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
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