Voraussetzung dafür ist, dass Sie als pflegender Angehöriger anerkannt sind. Dies ist der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit des/der Angehörigen vom medizinischen Dienst der Kranken- bzw. Pflegekasse offiziell durch die Anerkennung eines Pflegegrades festgestellt worden ist und die Pflegesituation für den Angehörigen vor mehr als 6 Monaten begonnen hat. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf Ihre Belastungssituation an. Dieser bestätigt mit einer Verordnung, dass eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation notwendig ist. Die Genehmigung des zuständigen Kostenträgers (in der Regel Krankenkasse oder Rentenversicherung) ist erforderlich. Nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahr und nennen Sie im Reha-Antrag eine Klinik, die ein spezielles Angebot für pflegende Angehörige bietet.
Der Pflegewegweiser NRW informiert auf seiner Homepage www.pflegewegweiser-nrw.de über Beratungs- und Hilfsstrukturen in NRW. Eine spezielle Themenseite zum Thema Vorsorge-Kuren und Rehas für pflegende Angehörige befasst sich mit Antragstellung, speziellen Kur-Konzepten und Organisationsfragen. Die kostenlose Hotline des Pflegewegweisers NRW erreichen Sie unter 0800 4040 044.